Neues EU-Gesetz über die Durchführung von Transporten

Leider hat sich durch die wirtschaftliche Entwicklung hinsichtlich der enorm gestiegenen Benzinpreise sowie dem neuen EU-Gesetz welches u. a. die Lenk und Ruhezeiten bei unseren Transporten regelt, eine Verdopplung der Transportkosten ergeben.

Die beiden Fahrer müssen auf der Hälfte der Strecke, bzw. nach erreichen einer bestimmten Fahrtzeit, eine 24-stündige Ruhezeit einhalten. Das ist jedoch für unsere Hunde unzumutbar und widerspricht dem Tierschutzgesetz. Deswegen werden die ersten Fahrer zurück- und zwei „neue“ Fahrer einfliegen die den Transport dann fortsetzen. Diese Regelung gilt ab 01.07.2026 und bedeutet, dass eine Erhöhung der Transportkosten pro Hund zur Zeit 150,–€ beträgt.

Die Aufwandsentschädigung (früher Schutzgebühr genannt) beläuft sich deswegen ab 01.07.2026 auf einen Betrag von 650,– €. Sollten sich die Transportkosten bedingt durch die wirtschaftliche Lage weiter erhöhen, müssen wir auch diesen Betrag leider anpassen.

Für uns alle ist das eine ernstzunehmende und sehr traurige Entwicklung, denn wir wissen, dass diese Ereignisse zuletzt immer zu Lasten unserer Tiere gehen. Wir fürchten, dass Adoptanten und Pflegestellen aufgrund der Kosten keine Hunde mehr aufnehmen könnten.