Wissenswertes – Hundehaftpflichtversicherung

Sichern Sie sich ab – die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter

Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist.

Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird,  ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).

Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können.

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